Anonymisierte Mandantenliste
Anonymisierte Mandantenlisten dienen Kaufinteressenten bei der Bewertung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dazu, die Struktur des Mandantenstamms hinsichtlich Art (privat, gewerblich), Altersstruktur und Umsatz zu beurteilen.
Asset Deal
Unternehmensübernahme, bei der vom Käufer einzelne Vermögensgegenstände (engl. assets) erworben, jedoch nicht die Gesellschaft als solche. Das Gegenstück dazu stellt der Share Deal dar.
Asset Sales Deal
Unternehmenskauf, bei der der Käufer einen großen Teil des Kaufpreises durch den Verkauf von Aktiva des Kaufobjekts deckt. Indem nicht betriebsnotwendige Aktiva zur Kaufpreisfinanzierung veräußert werden, kann der für die Transaktion bestehende Finanzierungsbedarf verringert werden.
Asset Stripping
Im Anschluss an eine Unternehmensübernahme erfolgende Zerschlagung des Kaufobjekts durch die Veräußerung von Unternehmensbereichen und/oder sonstigen Aktiva des Kaufobjekts.
Beta-Faktor
Der Beta-Faktor erfasst allgemein das systematische Risiko bzw. Marktrisiko eines Investments in Unternehmen/Aktien. Er stellt das Maß dar, das die Schwankung ausdrückt, mit der die Aktienrendite eines Unternehmens mit der gesamten Aktienmarktrendite korreliert. Dabei bedeutet ein Beta-Faktor von 1 ein gleiches Verhalten der Unternehmensrendite wie der Gesamtmarkt. Das Risiko für den Anleger entspricht in diesem Fall dem Risiko des Gesamtmarktes. Einen Beta-Faktor > 1 weisen dagegen überdurchschnittlich risikobehaftete Unternehmen und ein Beta-Faktor < 1 risikoarme Unternehmen auf. [/av_toggle] [av_toggle title='Betriebsmittelkredit' tags='' custom_id='' av_uid='av-304irl0']
Kurzfristiger Bankkredit, der dafür eingesetzt wird, fristenkongruent einen entsprechenden Kapitalbedarf zu decken. Betriebsmittelkredite dienen primär dazu, den Kauf von (Handels-) Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu finanzieren und werden aus dem Erlös der erworbenen oder produzierten Waren getilgt.
In einer weiteren Begriffsauslegung kann ein Betriebsmittelkredit darüber hinaus auch für die kurz- bis mittelfristige Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Um den Betriebsmittelkredit abzusichern, werden dabei üblicherweise die erworbenen Vermögensgegenstande an den Kreditgeber sicherungsübereignet.
Betriebsübergang
Break-Even-Punkt (Kostendeckunspunkt/Gewinnschwelle)
Business Angel
Cash Burn Rate (kurz: Burn Rate)
Cash Offer
Cash Flow Deal
Data Room
Dienstleistungshonorar (Retainer Fee)
Due Diligence (kurz: DD)
Unter einer Due Diligence (engl. für „gebührende Sorgfalt“) ist eine ausführliche Analyse und Beurteilung der verschiedenen wertrelevanten Aspekte eines Unternehmens zu verstehen, welches ein potentielles Übernahme- oder Investitionsobjekt darstellt. Durchgeführt wird eine Due Diligence somit im Rahmen von Entscheidungen über Investitionen in Form von Unternehmenskäufen oder Unternehmensbeteiligungen. Ziel des potentiellen Investors es, mit Hilfe der Due Diligence das Wesen und die mit dem Investitionsobjekt verbundenen Risiken zu ermitteln. Erst aufgrund der Ergebnisse der Due Diligence ist es einem potentiellen Investor möglich, die Werthaltigkeit eines Unternehmens mit relativ hoher Sicherheit zu beurteilen.
Eine Due Diligence kann sich auf unterschiedliche Bereiche eines Unternehmens beziehen. Zu unterscheiden sind folgende Ausprägungen der Due Diligence-Analysen: (1) finanzwirtschaftliche Due Diligence, (2) rechtliche Due Diligence, (3) steuerliche Due Diligence, (4) umweltbezogene Due Diligence und (5) humanressourcenbezogene Due Diligence. Dabei wird in der Praxis eine Due Diligence üblicherweise unter Einsatz von Checklisten durchgeführt.
Eigenkapitalanforderungen
Equity
Equity Story
Erfolgsabhängiges Honorar (Erfolgshonorar)
Ertragswertverfahren
Executive Summary
Existenzgründung durch Praxis-/Kanzlei- oder Unternehmenskauf
Exit
Exitstrategie
Feindliche Übernahme (Hostile Takeover)
Fördermittel
(3) Förderung von Bankkrediten durch die Stellung von Kreditsicherheiten, aufgrund derer der Kreditnehmer einen geringeren risikoadäquaten Zinssatz zu bezahlen hat oder überhaupt erst kreditwürdig wird.
Freundliche Übernahme (Friendly Takeover)
Fusion
Geschäftsplan/Businessplan
Im Geschäftsplan (synonym: Businessplan) eines Unternehmens werden die Vorhaben des Unternehmens, die daraus abgeleiteten Unternehmensziele sowie die Wege, wie die Unternehmensziele erreicht werden sollen, aufgeführt und quantifiziert. Ein Geschäftsplan setzt sich üblicherweise aus zwei Bestandteilen zusammen: (1) einem Textteil, in dem die Wettbewerbssituation sowie die verschiedenen Aspekte des Geschäftskonzepts des Unternehmens beschrieben werden und (2) einem Finanzteil, in dem das Geschäftskonzept des Unternehmens zahlenmäßig abgebildet wird. Der sachgerechte Aufbau und Umfang eines Geschäftsplans wird durch den mit dem Geschäftsplan verfolgten Zweck und die Größe des Unternehmens bestimmt.
Von besonderer Bedeutung ist die Erstellung eines Geschäftsplans im Bereich der Existenzgründung wie auch bei der Unternehmensfinanzierung. Bei Existenzgründern bildet der Geschäftsplan das Handlungsgerüst für den Aufbau des Unternehmens. Insbesondere wird anhand der Finanzplanung deutlich, ob das Gründungkonzept realistisch und finanziell tragfähig ist.
Sowohl für die Finanzierung einer Existenzgründung als auch für die Unternehmens- bzw. Projektfinanzierung ist die Erstellung eines Geschäftsplans unerlässlich, wenn Kapital von Banken oder unabhängigen Eigenkapitalgebern (Private Equity-Gesellschaften, Business Angels usw.) aufgenommen werden soll. Diese verlangen grundsätzlich die Vorlage eines Businessplans durch den Kapitalsuchenden, um dessen Erfolgspotential und Geschäftsrisiko abschätzen zu können.
Going Privat
Going Public
Goodwill
Beim Goodwill handelt es sich um jenen Teil des Praxis-/Kanzlei- bzw. Unternehmenswerts, der als Differenz zwischen dem Gesamtwert einer Praxis/Kanzlei bzw. eines Unternehmens und der Summe ihres/seines mit Zeitwerten bewerteten bilanzierten Nettovermögens. Der Goodwill somit den immateriellen Praxis-/Kanzlei- bzw. Geschäftswert dar, der aufgrund des verfügbaren Know-hows, der Managementleistung, der Marktstellung und/oder dem vorhandenen Kunden-/Mandantenstamm zustande kommt. Hierbei wird ein selbst geschaffener immaterieller Geschäftswert als originärer Goodwill und ein erworbener immaterieller Geschäftswert als derivativer Goodwill bezeichnet. Diese Unterscheidung ist bedeutsam, da der originäre Goodwill weder in der handelsrechtlichen noch steuerrechtlichen Bilanz als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden darf. Dagegen besteht für den derivativen Goodwill nach Handelsrecht (§255 IV HGB) ein Aktivierungswahlrecht und nach Steuerrecht (§5 II EStG) eine Aktivierungspflicht.
Da bei Praxen und Kanzleien das mit Zeitwerten bewertete Praxis-/Kanzleivermögen in der Regel von sehr geringer Bedeutung ist, wird im Bereich der Freiberufler der Praxis-/Kanzleiwert fast ausschließlich durch den jeweiligen Goodwill determiniert, wobei der jeweilige Kunden-/ Mandantenstamm die wertbestimmende Größe darstellt.
Gründungsfinanzierung (Start Up-Finanzierung)
Institutionelle Investoren
Initial Public Offering (kurz: IPO)
Konzernierung
Kanzleinachfolge
Kaufpreis
Kooperation
Letter of Intent (kurz: LOI)
Liquidationswert
Management Buy In (kurz: MBI)
Management Buy Out (kurz: MBO)
Mandantenstamm
Matching
Mergers & Acquisitions (kurz: M&A)
Meilensteine
Modifiziertes Ertragswertverfahren
Das modifizierte Ertragswertverfahren stellt ein Unternehmensbewertungsverfahren dar, das aus dem (Standard-)Ertragswertverfahren weiterentwickelt wurde, da dieses bei kleineren, eigentümergeführten Unternehmen, Praxen und Kanzleien zu deutlich überhöhten, am Markt nicht erzielbaren Bewertungsergebnissen führen kann. Wie beim (Standard-) Ertragswertverfahren wird auch beim modifizierten Ertragswertverfahren der Unternehmenswert ermittelt, indem errechnet wird, welchen Wert die zukünftig den Unternehmenseignern aus dem Unternehmen zufließenden finanziellen Überschüsse (Einzahlungen minus Auszahlungen) zum Bewertungsstichtag haben. Zu diese Zweck sind die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse planerisch zu ermitteln und mit Hilfe eines bewertungsindividuellen Kapitalisierungszinssatzes auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen.
Um überhöhte Unternehmens-, Praxis- oder Kanzleiwerte zu vermeiden, gilt es jedoch die Zahlungsströme dahingehend zu modifizieren, dass der nach dem Verkauf schwindenden Bedeutung des vormaligen Inhabers für den Wert der Kanzlei durch eine Begrenzung der Dauer des Goodwill (Begrenzung auf 2 bis 5 Jahre) angemessen Rechnung getragen wird. Da mit einer begrenzten Goodwill-Dauer das Bewertungsobjekt nach deren Ende gedanklich aufhört zu existieren, ist darüber hinaus bei der Wertermittlung anstelle des Endwerts ein Liquidationswert (Zeitwert der Unternehmenssubstanz) zu verwenden. Zudem gilt es einen kalkulatorischen Unternehmerlohn als zusätzliche Kosten zu berücksichtigen. Zu modifizieren ist auch der bewertungsspezifische Kapitalisierungszinssatz, da eine begrenzte Goodwill-Dauer es erforderlich macht, den Zinssatz einer quasi-risikolosen inländischen Staatsanleihe mit einer der Goodwill-Dauer entsprechenden Laufzeit zu verwenden.
Multiplikationsverfahren
Nachhaltiger Praxis-/Kanzleiertrag
Beim nachhaltigen Praxis- oder Kanzleiertrag handelt es sich um jenen finanziellen Überschuss, der im Rahmen der vorliegenden situativen Bedingungen auf Dauer von einem gleichqualifizierten Berufskollegen mit einer Praxis bzw. Kanzlei erzielbar ist. Um den nachhaltigen Ertrag zu ermitteln, ist der Praxis-/Kanzleiumsatz um all jene Bestandteile zu bereinigen, die entweder nicht auf Dauer anfallen (bspw. einmalige Beratungsleistungen) oder unmittelbar mit der Person des Praxis-/Kanzleiinhabers verbunden sind und von einem Berufskollegen nicht direkt erzielbar sind (bspw. Entgelt für Arbeitstätigkeiten in berufsbezogenen Schiedsgerichten). Um aussagekräftig Werte für den nachhaltigen Praxis-/Kanzleiertrag zu erhalten, werden üblicherweise die Umsätze mehrerer Jahre als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Von Bedeutung ist die Ermittlung des nachhaltigen Praxis-/Kanzleiertrags insbesondere im Bereich der Praxis- und Kanzleibewertung, da er beim Umsatzverfahren, dem im Bereich Freiberufler üblicherweise eingesetzten Praxis-/Kanzleibewertungsverfahren, die Grundlage für die Wertermittlung bildet.
Negativmerkmale
Notfallkoffer/Notfallplan
Portfolio
Praxisnachfolge
Praxisvermittler/Kanzleivermittler
Privat Equity
Rückrechnungsklausel (Abschmelzklausel)
Share Deal
Share Offer
Squeeze Out
Start Up
Target
Tender Offer
Überleitende Tätigkeit
Übernahmeobjekt (Takeover Target)
Umsatzverfahren
Unternehmensbewertungsverfahren, das auf Basis des nachhaltigen Umsatzes eines Bewertungsobjekts dessen Wert ermittelt. Nach dem Umsatzverfahren errechnet sich der Wert eines Bewertungsobjekts, aus der Summe seines Substanzwerts und seines Goodwills. Der Substanzwert repräsentiert den Wert des zu Tageswerten bewerteten Sachanlagevermögens. Der Goodwill ergibt sich, indem der nachhaltige Umsatz des Bewertungsobjekts (Bezugsgröße) mit einem objektspezifischen Multiplikator (Kurs-Umsatz-Verhältnis) multipliziert wird.
Während das Umsatzverfahren bei der Bewertung von Unternehmen lediglich als Kontrollverfahren eingesetzt wird, stellt es im Bereich der Bewertung von Selbständigenpraxen und -kanzleien das bevorzugte Verfahren dar. So empfehlen sowohl die Bundessteuerberaterkammer (kurz: BStBK) als auch die Bundesrechtsanwaltskammer (kurz: BRAK) den Einsatz dieses Verfahren für die Bewertung von Steuerberaterpraxen und Rechtsanwaltskanzleien, da dieses Verfahren erfahrungsgemäß die marktgerechtesten Wertansatze liefert.
Unternehmensnachfolge
Vertraulichkeitsvereinbarung (Geheimhaltungsverpflichtung)
Vorgründungsphase (Pre Seed-Phase)
White Knight
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